Rechtsanwaltskanzlei & Mediationspraxis Eva-Maria Meese
Rechtsanwaltskanzlei & Mediationspraxis                    Eva-Maria Meese

                                         Wer zuhört, versteht.

                                                     (Jabo)

Die außergerichtliche Streitschlichtung "Mediation"

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Durch das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbewältigung“ ist für die Mediation eine gesetzliche Grundlage geschaffen worden.

Die Vorzüge einer Mediation gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung ergeben sich bereits aus der Definition des Begriffs „Mediation“. Es handelt sich um ein freiwilliges Verfahren, in dem die Konflikte schnell, interessengerecht, zukunftsorientiert, nachhaltig und für jede der Konfliktparteien vorteilhaft beigelegt werden können.

 

Ein Mediator ist allparteilich, somit kein Interessenvertreter der einen oder anderen Konfliktpartei. Er unterliegt der Schweigepflicht ebenso wie auch die Konfliktparteien und etwaig weitere Personen, die an der Mediation teilnehmen, da das gesamte Verfahren vertraulich ist.

 

Ich bin der festen Überzeugung, dass Ihnen die Mediation in verschiedenen konfliktbelasteten Lebenssituationen eine Möglichkeit der Konfliktbewältigung bietet, bei der Sie und die weiteren Beteiligten am Ende zufrieden herausgehen können. 

Dies gilt z.B. 

 

- für Konflikte bei der Testamentsverfassung wie auch bei der      

   Erbauseinandersetzung

- bei familiären Konflikten einschließlich familienrechtlichen Problemen
- bei partnerschaftlichen Konflikten
- bei Konflikten am Arbeitsplatz, insbesondere in Fällen des Mobbings,
- bei Konflikten in Bausachen,
- bei Konflikten im schulischen Bereich (Konflikte innerhalb des

   Kollegiums, Konflikte zwischen Lehrern und Eltern/Schülern, Konflikte

   zwischen Schülern/Schülergruppen, bei Mobbing u.a.)

- bei Sorgen und Themen im Zusammenhang mit dem Älterwerden ("Elder      Mediation"), z.B. bei

-- Kontaktschwierigkeiten zu erwachsenen Kindern/Großkindern ("die

     Kinder kümmern sich zu wenig")

-- Streit unter Geschwistern  um die Besuche, Hilfestellungen und    

     Betreuung der Eltern

-- Unterstützung im Alltag

-- Eigenständiges Wohnen

-- Aufgabe des Autofahrens/freiwillige Führerscheinabgabe

-- Umzug/Wohnungsräumung

 

 

Sollten Sie mehr über das Mediationsverfahren erfahren wollen, können Sie sich gerne direkt an mich wenden. Meine Erklärung des Mediationsverfahrens ist für Sie und für Ihre "Gegner" kostenlos.

 

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht & Mediatorin

Eva-Maria Meese

Gerhart-Hauptmann-Str. 12

45894 Gelsenkirchen

 

kanzleimeese@t-online.de

Fon: +49 209 3185700

Fax: +49 209 3185709

Notfall -Telefon: 

        +4915256853556

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