Ich bin bereits seit vielen Jahren im weiten Feld des Betreungsrechts tätig und verfüge insbesondere auch durch meine zahlreichen Tätigkeiten als Berufsverfahrenspflegerin, Ergänzungsbetreuerin, Ergänzungspflegerin,u.a. über einen großen Erfahrungsschatz.
Unter den Begriff "Betreuungsrecht" fallen eine Vielzahl von rechtlichen
Problemfeldern, so z.B.
- Gerichtliche Anordnung/Aufhebung einer Betreuung
- Betreuerwechsel
- Gerichtliche Anordnung/Aufhebung einer geschlossenen Unterbringung
- Gerichtliche Anordnung von Zwangsmaßnahmen wie Zwangsmedikation
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
- u.a.
Ich übernehme auch gerne Ergänzungsbetreuungen. Eine Ergänzungsbetreuung ist bei den Rechtsgeschäften notwendig, in denen der Betreuer für seinen Betreuten auf Grund einer Interessenkollision nicht tätig sein kann.
Sollte das Rechtsgebiet Ihres persönlichen Anliegens in der obigen, lediglich beispielhaften Aufzählung nicht genannt sein, empfehle ich Ihnen, mit mir Kontakt aufzunehmen. Auf diese Weise können wir kurzfristig abstimmen, ob ich Ihre Interessen in Ihrem Fall wahrnehmen kann.